Sucht, Abhängigkeit und Missbrauch

Sucht und Abhängigkeit

Süchte sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet und werden lange Zeit - insbesondere im Bereich der legalen Süchte - gar nicht als Sucht wahrgenommen. Die Übergänge vom Genuss zur Sucht sind fließend, was einer der möglichen Gründe ist, warum sich der Betroffene lange Zeit selbst nicht als wirklich süchtig erlebt.

 

Man unterscheidet stoffgebundene Süchte und nicht-stoffgebundene Süchte. Eine stoffgebundene Sucht ist beispielsweise die Alkoholsucht, die Nikotin- und die Drogensucht.

Eine nicht-stoffgebundene Sucht ist nicht mit der Einnahme von Substanzen verbunden, beispielsweise die Spielsucht, Internetsucht, Computersucht etc.

 

Im Übrigen kommt das Wort "Sucht" nicht wie häufig angenommen von "Suchen", sondern hat seine Wurzeln im Wort "Siechtum".

 

Eine Vorstufe zur Sucht stellt der schädliche Gebrauch, auch Missbrauch genannt, dar. Dieser liegt vor, wenn eine Substanz - beispielsweise Alkohol - auf eine schädliche Art und Weise in hoher Dosierung, verwendet wird.

 

Die in unserer Gesellschaft am weitesten verbreitete Sucht ist die Alkohol- und die Nikotinsucht. Ist bei der Nikotinsucht die Abhängigkeit recht schnell erkennbar, so ist dies schon weniger eindeutig bei der Alkoholsucht. Orientierung hierzu bieten die Kriterien des ICD-10. Aber auch wenn der Alkohol oder die Droge regelmäßig dazu eingesetzt wird einen bestimmten mentalen Zustand zu erreichen oder zu verbessern - besser abschalten können, lustiger oder geselliger werden - ist dies ein ernster Hinweis auf das Vorliegen einer Sucht.

 

Süchte treten gerne in Verbindung mit weiteren Problemstellungen auf. Beispielsweise als Folge des missglückten Versuchs der Eigenbehandlung einer Depression oder einer Angststörung.

 

Im Rahmen der ambulanten Psychotherapie ist eine reine Suchtbehandlung nicht wirklich vorgesehen. Gemäß der Psychotherapierichtlinien muss gewährleistet sein, dass innerhalb von 10 Sitzungen eine nachweisbare Abstinenz erreicht werden kann.Als Nachweis dienen Blut- und Leberwerte, ebenso Urinkontrollen.

Ist dies nicht der Fall muss eine stationäre Entwöhnung eingeleitet werden.