Zwänge - Zwang - Zwangsstörungen

Zwangsgedanken und Zwangshandlungen sind wesentliche Bestandteile einer Zwangsstörung.

 

Wer kennt das nicht? Man kontrolliert noch einmal, ob der Herd auch wirklich aus ist, bevor man das Haus verläßt. Wurde auch das Fenster geschlossen? Oder habe ich das Auto wirklich abgeschlossen?

Als zwanghaft kann man ein solches Verhalten erst bezeichnen, wenn das Ausmass, mit dem kontrolliert wird, übermäßig ist. Wenn sich dadurch Einschränkungen in der normalen Lebensführung ergeben und man nicht vom Kontrollieren sein lassen kann.

Häufig sind sich die Betroffenen der Unsinnigkeit ihres Tuns bewußt, müssen es aber doch immer wieder wiederholen.

 

Ein anderer Bereich, der von Zwangshandlungen betroffen sein kann, ist der Bereich der Sauberkeit und Hygiene. Übermäßiges Waschen der Hände und anderer Körperteile sind dann häufige Symptome eines Waschzwangs.

Oder aber die Aufteilung zwischen reinlichen und verschmutzten Bereichen in der Wohnung und damit verbundene Zwangshandlungen um die reinlichen Bereiche sauber und keimfrei zu halten - auch das können Teilbereiche einer Zwangsstörung sein.

 

Bei Zwangsgedanken hingegen handelt es sich um sich immer wiederholende Gedankenschleifen darüber, ob man beispielsweise etwas falsch gemacht hat, ob man jemanden beleidigt hat etc.

Auch religiöse Inhalte können von gedanklichen Zwangssystemen betroffen sein - ohne das zu wollen drängt sich z.B. der Gedanke Jesus zu verfluchen auf oder aber anstößige Gedanken, die man eigentlich nicht haben will.

Der Betroffene versucht dies dann zu neutralisieren und landet in sich immer mehr wiederholenden gedanklichen Schleifen.

 

Häufig sind Zwangsgedanken und Zwangshandlungen vermischt.

 

In einer Verhaltenstherapie werden die Zwänge genau eruiert und es werden entsprechende Behandlungsschritte in die Wege geleitet. Dazu gehören neben der sogenannten kognitiven Modifikation - also einer anderen Bewertung der unterschiedlichen Aspekte und Ursachen eines zwanghaften Verhaltens - auch eine entsprechend abgestimmte Konfrontation und Exposition.

 

Eine ergänzende medikamentöse Therapie ist je nach Schwere der Zwangsstörung sinnvoll, in vielen Fällen auch unumgänglich. Dies sollte durch einen Psychiater, Neurologen oder aber einen Hausarzt mit entsprechender Erfahrung erfolgen.