Es liegt eine Kassenzulassung vor, erteilt durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Eine Therapie wird somit von den Krankenkassen übernommen.
Facharztprogramm
Dr. Wilfried Rockenberger ist ausserdem in den Facharztprogrammen eingeschrieben der AOK, der DAK und der Techniker Krankenkasse (TKK) eingeschrieben.
Hier gelten gesonderte - für Sie als Patient in vielerlei Hinsicht günstigere - Konditionen. So haben Sie beispielsweise in dringenden Fällen den Anspruch darauf innerhalb von 2 Wochen einen Termin zu vereinbaren.
Weiterhin entfallen bürokratische Hürden, die den Beginn einer Therapie unnötig verzögern. So gibt es beispielsweise nicht den "Zwang" zuerst in eine Sprechstunde gekommen zu sein und eine entsprechende Bescheinigung zur Dringlichkeit vorzulegen. Es muss kein aufwändiges Gutachten erstellt werden, wenn eine Therapie verlängert wird.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser gesonderten Konditionen ist, dass Sie selbst im Facharztprogramm, beispielsweise der AOK, eingeschrieben sind und eine entsprechende Überweisung durch Ihren Hausarzt ausgestellt wurde.
Gerne können Sie sich auch in unserer Praxis in das jeweilige Facharztprogramm einschreiben.
Weitere Informationen zu den Facharztprogrammen finden Sie hier:
Grundlage für die Einschreibung das AOK Facharztprogramm ist, dass sie auch im Hausarztprogramm eingeschrieben sind. Ins Facharztprogramm können sich dann hier in der Praxis einschreiben.
Gesetzliche Krankenkassen
Seit dem 01.04.2017 sind Vertragstherapeuten verpflichtet eine sogenannte "Sprechstunde" anzubieten. Hier soll geklärt werden, ob überhaupt eine Störung vorliegt und ob Therapiebedarf besteht. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Sprechstunde im klassischen Sinne mit vollem Wartezimmer, wo Sie irgendwann aufgerufen werden. Vielmehr werden dazu verbindliche Termine vereinbart.
Somit ist die neue eingeführte "Sprechstunde" nur ein umbenanntes Erstgespräch. Ab dem 01.04.2018 müssen Sie als Patient eine "Sprechstunde" durchlaufen haben, um dann so genannte probatorische Sitzungen, also Probesitzungen, in Anspruch nehmen zu können. Wenn dann die Chemie stimmt, kann in einem weiteren Schritt eine Therapie beantragt werden. Diese wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Klingt verwirrend, sollte Sie aber nicht abschrecken, das wird alles im Prozess für Sie geklärt.
Wesentlich einfacher ist es für Sie, wenn Sie sich in einem Facharztprogramm der AOK, der DAK oder der TKK eingeschrieben haben oder einschreiben wollen. Dies können Sie hier in der Praxis tun. Der bürokratische Aufwand ist dann für alle Beteiligten wesentlich reduziert.
Private Krankenkasse
Wenn Sie privat versichert sind, gelten die Regelungen Ihres Versicherungsvertrages mit der privaten Krankenkasse. In den allermeisten Fällen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen. Die damit entstehenden Kosten basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Beratung, Coaching & Supervision
Für psychologische Beratung oder Coaching werden die Kosten im Vorfeld vereinbart und müssen selbst getragen werden. Gleiches gilt für eine Supervision. Wenn es sich dabei um eine beruflich relevante Thematik handelt, können die so entstehenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden.